Strom aus Photovoltaik Anlagen

Trotz Kürzung der Solarförderung setzen immer noch viele Verbraucher auf selbst erzeugten Strom durch eine Photovoltaik Anlage. Bevor man sich zum Bau einer Photovoltaik Anlage entscheidet, sollte genau kalkuliert werden, ob sich diese Investition auch finanziell lohnt. Dabei gilt es, die Anschaffungskosten der Anlage mit den Einsparungen beim Strom sowie den zu erzielenden Einspeisevergütungen zu vergleichen.

Wann sich Strom aus Photovoltaik Anlagen noch lohnt

Für eine Anlage, die unter optimalen Leistungen etwa 1000 Watt erzeugt, muss mit Anschaffungskosten von rund 2.500 Euro gerechnet werden. Mit einer solchen Anlage lässt sich zwischen 800 und 1.000 Kilowattstunden Strom jährlich erzielen, was etwa einem Fünftel des Jahresverbrauchs einer vierköpfigen Familie entspricht. Soll die eingebaute Anlage den kompletten Strom liefern der benötigt wird, so liegen die Anschaffungskosten zwischen 10.000 und 12.000 Euro. Zu den reinen Anschaffungskosten kommen noch eventuelle Zinsen, falls zur Finanzierung ein Kredit benötigt wird. Für kleinere Dachanlagen gibt es aktuell eine Einspeisevergütung von 19,5 Cent je Kilowattstunde Strom. Bei einem aktuellen Strompreis von rund 26 Cent ist es durchaus lukrativ den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, anstatt diesen in das Stromnetz einzuspeisen. Für eine optimale Leistung der eingebauten Anlage ist eine möglichst hohe Sonneneinstrahlung wichtig. Optimal geeignet sind Dächer mit einem Neigungswinkel von etwa 30 Grad. Es ist jedoch nicht immer erforderlich gleich eine eigene Photovoltaik Anlage einzubauen, wenn man günstigen und umweltfreundlichen Strom beziehen möchte. Bei einem Vergleich von Stromtarifen auf Stromanbieter.net können Verbraucher ebenfalls gezielt nach Anbietern von Ökostrom suchen und je nach Stromverbrauch mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen. Ein ´Wechsel lässt sich ohne großen Aufwand und mit wenigen Klicks direkt online durchführen. Fast alle Stromanbieter bieten einen speziellen Wechselservice an. Hierzu gehört auch die Kündigung des bestehenden Vertrages. Am Tag des Wechsels müssen dann lediglich die neuen Zählerstände durchgegeben werden. Da der regionale Stromversorger eine gesetzliche Verpflichtung zur Stromlieferung besitzt, kann es bei einem Wechsel auch nicht zu einer Unterbrechung der Versorgung kommen.