Zwar wünschen sich die Stromkunden endlich ein Sinken der Strompreise, wahrscheinlich ist dieses Szenario aber nicht. Denn auch in Zukunft wird die Tendenz der Strompreisentwicklung eher steigend sein. Das liegt zum einen an der Erhöhung der Ökosteuer sowie an den EEG-Umlagen, die zum Schutz des Klimas eingeführt wurden. Auch der Ausstieg Deutschlands aus der Atomenergie spielt bei der Erhöhung der Strompreise eine Rolle.
Hohe Strompreise kann man umgehen
Zwar können die Verbraucher die Anhebung der Strompreise insgesamt nicht verhindern, allerdings können sie zumindest ihren eigenen Stromanbieter auswählen. War es früher üblich, den ortsansässigen Netzbetreiber auch als Stromlieferant zu nutzen, so haben die Stromkunden heute die Wahl. Hilfreich beim Vergleichen der Strompreise ist ein Strompreisrechner, der im Internet zu finden ist. Mit diesem kann man den günstigsten Stromanbieter auswählen und diesen auch direkt online beauftragen. Ist das ortsübliche Stromunternehmen nicht der günstigste Anbieter, sollte man einfach einen anderen Anbieter beauftragen.
So einfach ist es den Stromanbieter zu wechseln
Hat man mit Hilfe eines Stromtarifrechners einen günstigen Stromanbieter gefunden, kann man diesen meist gleich online beauftragen. Der Wechsel selbst gestaltet sich ganz einfach, weil man als Stromkunde davon gar nichts bemerkt. Auch die Stromlieferungen werden bei einem Wechsel nicht unterbrochen, die Versorgung ist immer sichergestellt. In der Regel muss man sich nicht einmal selbst um die Kündigung beim alten Stromanbieter kümmern. Das übernimmt häufig der neue Anbieter. Zur Sicherheit kann man natürlich dem bisherigen Stromanbieter eine schriftliche Kündigung schicken. Ansonsten bleiben auch bei einem Wechsel die Leitungen und Zähler gleich, das einzige, was sich ändert ist der Strompreis. Nicht nur Mehr-Personen-Haushalte können bei einem Wechsel des Stromanbieters profitieren, auch für Singles lohnt es sich die Strompreise der einzelnen Anbieter zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln. Bei einem Umzug besteht im Allgemeinen immer ein Sonderkündigungsrecht.
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