Seit 2008 sind Hausbesitzer verpflichtet, ihren neuen Mietern einen Energiepass vorzulegen. Darin wird festgehalten, wie viel Energie pro Quadratmeter Nutzfläche im Jahr erforderlich ist um das Gebäude zu versorgen. Dabei gibt es zwei verschiedenen Varianten des Energieausweises. Die bedarfsorientierte Variante, bei der eine detaillierte und damit transparente Untersuchung durch Experten stattfindet und die verbrauchsorientierte Variante, bei der lediglich die Verbrauchsdaten der aktuellen Nutzer ermittelt werden. Der Energiepass wird von einem Gutachter ausgestellt, für den einige Unterlagen zusammengestellt werden müssen. Der Bauplan des Gebäudes, sein Grundriss und die Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Kalenderjahre liefern dem Fachmann die ersten Informationen über den energetischen Zustand des Hauses.
Die Dena (Deutsche Energieagentur) hat eine Datenbank zusammengestellt, in der mehr als 200.000 Fachleute gelistet sind, die einen Energiepass ausstellen dürfen. Nur diese bestimmte Architekten, Bautechniker, Ingenieure und ausgebildete Energieberater dürfen den Pass für Gebäude ausstellen und da es keine Gebührenverordnung gibt, können die Preise dafür sehr unterschiedlich ausfallen. Beim Energieverbrauchsausweis kann der Hauseigentümer die Daten der letzten drei Jahre selbst zusammenstellen und damit die Kosten für die Ausstellung des Ausweises senken. Im Schnitt liegen sie zwischen 50 und 150 Euro. Für den detaillierten Energiebedarfsausweis muss man je nach Immobiliengröße mit Gebühren zwischen 200 und 800 Euro rechnen. Ein ausgestellter Energiepass ist danach zehn Jahre gültig und muss anschließend neu ausgestellt werden. Wer zwischenzeitlich energetische Modernisierungen am Gebäude vornimmt, kann sich natürlich gleich anschließend einen neuen Energiepass ausstellen lassen, um seinen Mietern diesen Vorteil auch nachweisen zu können.
Hier noch einmal die Zusammenfassung derer, die einen Energiepass ausstellen dürfen:
- Architekten
- Bautechniker
- Ingenieure
- ausgebildete Energieberater