Reicht die gesetzliche Überwachung gegen Strahlungen aus?

Radioaktive Abfälle werden zur Endlagerung konditioniert. Das heißt, man versucht, die hoch radioaktiven Spaltprodukte so zu verpacken, dass möglichst keine Gefahr einer radioaktiven Strahlung mehr besteht – wie sich herausgestellt hat, eine mehr oder minder aussichtslose Angelegenheit, denn die Spaltprodukte werden mit Glas in sogenannten Kokillen verschmolzen, anschließend in Edelstahlbehälter gepackt. Die so gelagerten Spaltprodukte mit ihren Actioniden jedoch reagieren mit Wasser und zersetzen das Glas.

Die Endlagerung in Salzstöcken ist grundsätzlich nicht überwachbar. Lediglich an der Oberfläche austretende Strahlung könnte gemessen werden. Die Kontrolle der Kokillen selbst ist so gut wie unmöglich, denn sie befinden sich ja in großer Tiefe, sind teils zubetoniert. Jährlich entstehen alleine in Deutschland etwa 400 Tonnen hoch radioaktiven Abfalls, eine sichere Endlagerung ist bis dato nicht möglich. Die Menge des weltweit anfallenden strahlenden Atommülls beläuft sich auf 250.000 Tonnen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Endlagerung dieses Mülls und dessen Kontrolle sind keinesfalls genügend. Dies liegt daran, dass die Energieerzeugung eine wahrhaftig gigantische Geldmaschine ist. Die Atomlobby ist dementsprechend mächtig. Denn Geld bedeutet in unserem Wirtschaftssystem Macht. So übt die Atomlobby Einflussnahme auf die entsprechende Gesetzgebung. Denn alleine der Versuch, Atommüll sicherer zu lagern, was ohnehin nicht möglich ist, wäre ein sehr hoher finanzieller Aufwand, den die Industrieunternehmen natürlich vermeiden möchten. So wird nach dem Prinzip „Aus den Augen, aus dem Sinn“ der strahlende Müll einfach in auch nur angeblich sichere Endlager verbracht.

Während von unzähligen Wissenschaftlern und Umweltschutzorganisationen aus naheliegenden, einleuchtenden Gründen ein Stopp der Produktion gefordert wird, hat Deutschland eine Verlängerung der AKW-Laufzeiten beschlossen. Geld strahlt nicht!