Wird die Radioaktivität des Atommülls gewissenhaft überwacht?

Eine Überwachung der Radioaktivität des Atommülls kommt in etwa dem Versuch gleich, den ständig steigenden Wasserstand in einem geschlossenen Raum, in dem man sich befindet, zu überwachen. Radioaktivität entzieht sich der menschlichen Kontrolle. Auch wenn Forschung und Politik in ihrer Überheblichkeit behaupten, das Problem im Griff zu haben und einfach munter weiterproduzieren, lehren uns Unfälle wie in Russland oder Japan, dass hier die „Büchse der Pandora“ geöffnet wurde. Langsam aber sicher vergiftet sich der Mensch selbst.

Nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz, abgekürzt StSchVG richtet der Gesetzgeber Messstellen zur Überwachung des Strahlenklimas ein. So müssen Grundwasser, alle Oberflächengewässer und auch Nahrungsmittel, die angebaut werden, ständig überwacht werden. Die Grenzwerte der Strahlenbelastung werden jedoch immer auf ein ganzes Jahr bezogen. Dadurch werden kurzeitige Spitzenwerte nicht wirklich registriert. Die monatlichen Zwischenberichte enthalten ebenfalls nur Mittelwerte, sodass die tatsächliche Belastung verschleiert wird. Außerdem stellt sich die wirklich simple Frage, was für einen Nutzen eine Überwachung haben soll. Steigen die Becquerelwerte tatsächlich erheblich, ist guter Rat teuer. Denn welche Gegenmaßnahmen könnten eingeleitet werden? So gut wie keine. Eine Überwachung der Strahlenwerte des Atommülls hat also rein symbolischen Charakter. Auch die Neufassung der Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente, also die Atomrechtliche Abfallverbringungsverordnung, abgekürzt AtAV, hat an dieser Tatsache nichts geändert. Der einzige Weg, das Problem auch nur teilweise zu lösen, ist der Komplettausstieg aus der Atomenergie. Nur allzu deutlich hingewiesen auf die ungeheure Gefahr der Atomenergie wurde durch die Unfälle in den russischen und zuletzt den japanischen Reaktoren. Es ist zu hoffen, dass schleunigst ein Umdenken stattfindet.